§01: Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.
§02: Kinder und Heranwachsende unter 16 Jahren erhalten nur in Begleitung eines Elternteils Zutritt.
§03: Jugendliche zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr erhalten eingeschränkten Zutritt bis 00:00 Uhr.
§04: Der Ausschank endet wie ausgeschildert. Dies kann von 22:00 bis 03:00 Uhr erfolgen.
§05: Druckbehälter mit Treibgasen (z.B. Deospray, Haarspray, etc.) sind auf dem Veranstaltungsgelände verboten.
§06: Das Mitführen von Waffen, Drogen und pyrotechnischen Gegenständen (von bengalischen Feuern bis hin zu Wunderkerzen) ist strengstens untersagt. Der Veranstalter behält sich vor, etwaige Verstöße zur Anzeige zu bringen.
§06a: Abfärbende Streuartikel (Konfetti, Konfettikanonen, Folienkonfetti-/Herzen, etc.) sind nicht gestattet, da sie auf dem Boden oder Zeltplanen abfärben und festkleben. Sollte bei Benutzung dieser Artikel eine Verschmutzung auftreten, wird die Reinigung dieser dem Gast, Verein oder Künstler(-gruppen) in Rechnung gestellt.
§07: Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
§08: Fotografieren zu privaten Zwecken ist erlaubt. Gewerbliche Fotografen benötigen die Genehmigung des Veranstalters. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fotografien der Veranstaltung und dessen Besucher auf seiner Homepage (www.jgv-brenig.de) zu veröffentlichen. Das Filmen auf dem Veranstaltungsgelände sowie die Benutzung von Audioaufzeichnungsgeräten sind generell verboten.
§09: Der Veranstalter behält sich vor, bei Verstößen gegen die Hausordnung, Eingriffen in den reibungslosen Festablauf oder bei sonstigen Auffälligkeiten von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und einzelne Personen oder Gruppen des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.
§10: Die Bezahlung an den Getränkeständen und Schanktheken erfolgt durch Wertmarken (Bons); diese sind an der Bonkasse gegen Bargeld zu erwerben. Ein Rücktausch von Bons in Bargeld ist nicht möglich. Am Imbiss ist mit Bargeld zu zahlen.
§11: Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von z.B. Wertgegenständen, Kleidung oder sonstigem Eigentum der Besucher.
§12: Vorverkaufskarten sind vom Umtausch ausgeschlossen.
§12a: Wertmarken verlieren mit Ablauf der Veranstaltung ihre Gültigkeit.
§13: Fällt die Veranstaltung aufgrund von Gründen aus, welche der Veranstalter zu verantworten hat, so haben Käufer von Vorverkaufskarten das Recht die Karten gegen den bezahlten Kartenpreis umzutauschen.
§14: Auf der Veranstaltung kann es zu Programmänderungen kommen. Der Veranstalter bemüht sich im Falle einer Absage einzelner Künstler(-gruppen) für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Ansprüche des Besuchers durch Absagen einzelner Künstler(-gruppen) bestehen nicht.
§15: Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Ausnahmen gibt der Veranstalter bekannt.
§16: Im Zelt gilt absolutes Rauchverbot! Im Außenbereich / Biergarten ist das Rauchen gestattet!
§16a: Im Zelt ist das Dampfen von E-Zigaretten nicht gestattet. Im Außenbereich / Biergarten ist das Dampfen gestattet!
§17: Während der Veranstaltung kommt es zu erhöhten Lärmpegeln. Die Benutzung von Gehörschutz wird empfohlen.
§18: Während der Veranstaltung kann es zum Einsatz von Blitzlicht (Stroboskopen) kommen.
Der Veranstalter behält sich vor die AGBs jederzeit zu ergänzen oder zu ändern.